Die OKSH-Anstalt
Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) ist seit dem 15. September 2006 eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
Informationen zur Geschichte des Offenen Kanals gibt es hier.
Organe des OKSH sind der Beirat, das Beschlussorgan des Offenen Kanals, und die Leiterin oder der Leiter (Leitung).
Die Leitung ist u. a. für die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Feststellung des Jahresabschlusses für die Anstalt verantwortlich.









